Die Änderungen im britischen Pharmarecht wirken sich auf Unternehmen mit Sitz in Großbritannien, Unternehmen mit einer Genehmigung für das Inverkehrbringen (MA) in Großbritannien und Unternehmen mit einer EU-qualifizierten Person für Pharmakovigilanz (QPPV), einer lokalen Person für Pharmakovigilanz (LPPV), einer Qualifizierten Person (QP), einer Verantwortlichen Person (LP) in Großbritannien. Schützen Sie Ihr Unternehmen und stellen Sie sicher, dass Sie auf Folgendes vorbereitet sind:
- QPPV- und LPPV-Dienstleistungen, einschließlich PSMF-Entwicklung und Pharmakovigilanz (PV)-Auditierung
- QP- und RP-Dienstleistungen
- Bewerbung für und Pflege von regulatorischen Anwendungen und Lizenzen
Unabhängig davon, ob Sie Hilfe bei der Aufrechterhaltung oder Sicherung einer Genehmigung für das Inverkehrbringen benötigen, bietet die ProPharma Group reaktionsschnelle und zuverlässige Services, um Kunden während und nach der Übergangszeit zu unterstützen.